Hat ein Bigfoot Rechte? Teil 3

Lesedauer: etwa 8 Minuten
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Eine Prüfung der Vernunftbegabung für den Bigfoot

Es gilt nun also, den Bigfoot einer Prüfung zu unterziehen, mit deren Hilfe seine Vernunftbegabung festgestellt werden könnte.

Selbst ausgehend von Hypothese, dass tatsächlich einmal ein lebender Bigfoot aufgefunden wird, bleiben noch erhebliche Hindernisse. Wie könnte man etwa diesem Wesen begreiflich machen, dass man es prüfen wolle? Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass der Bigfoot sich sogleich in ein Labor führen lässt, um seine Vernunftbegabung zu beweisen.

Daher erscheint es sinnvoller, ihn zunächst einfach zu beobachten. Auch lassen sich Hinweise finden darauf finden, inwieweit er dem Menschen ähnlicher ist, als einem gewöhnlichen Tier.

 

Patty
Ist Patty ein Tier oder ähnelt es/sie doch mehr dem Menschen?

 

Sprache als Grundvoraussetzung

Als Grundvoraussetzung für die Befähigung zur Vernunft und somit auch Kultur muss man die Sprache erachten. Zwar kommunizieren auch Tiere miteinander, doch spielen die Laute an sich eine weitaus geringere Rolle. Körpersprache und Betonung sind weitaus wichtiger, als eine bestimmte Abfolge von Vokalen und Konsonanten.

 

Bei der menschlichen Sprache verhält es sich umgekehrt: Die Abfolge der Lautzeichen ist die primäre Quelle der Information. Natürlich ist etwa auch die Körpersprache nicht unwichtig. Sie ist aber nur von sekundärer Bedeutung, etwa um einer Aussage Nachdruck zu verleihen. Anderweitig könnte der Mensch nicht verstehen, welche Informationen ihm etwa die neutrale Stimme einer Bandansage vermitteln soll.

 

Mehrere Stöckchen gezielt angeordnet auf dem Boden, ist das eine Form der Sprache?
Angeblich sollen Bigfoots solche Zweig-Arrangements nutzen, um untereinander oder mit Menschen zu kommunizieren. (Webfund ohne ermittelbaren Urheber). Ist das eine Form der Sprache?

 

Beim Menschen macht sich die Befähigung zur Sprache auch anatomisch bemerkbar: Damit ist nicht bloß die Ausformung etwa von Stimmbändern und Kehlkopf gemeint, die zur Lauterzeugung erforderlich sind. Nein, auch Gehörgang und Gehirn verändern sich mit der Entwicklung der Sprache:

Voraussetzung für die Sprache ist zunächst einmal das sprichwörtlich feine Gehör. Es muss in der Lage sein, zwischen den verschiedenen Konsonanten zu differenzieren. Ohne sie ist die Entwicklung einer Unzahl von Worten, wie sie der Mensch unterscheiden kann, unmöglich. Beim Menschen ist der Gehörgang seit etwa 600.000 Jahren hierfür ausreichend ausgeformt.

 

Daneben existiert auch noch eine genetische Veranlagung zur Sprache. Diese befähigt aber nicht dazu, irgendeine von Geburt an „einprogrammierte“ Sprache abzurufen. Stattdessen bedingt sie die Entwicklung bestimmter Hirnareale, die wiederum das Sprachlernen ermöglichen. Einer dieser Areale ist der cinguläre Cortex.

 

 

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Was in der Beschreibung als Pseudolehrbuch erscheinen will, kommt real als liebevoll illustriertes und herrlich verspieltes Werk daher. Die Paperback-Version des Kompendlum der nordamerikanischen Kryptiden und magischen Kreaturen hat 288 Seiten in englischer Sprache und ist 2016 erschienen.

 

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Dieser cinguläre Kontext hat aber noch eine weitere Funktion: Er dient der Regulierung von Gefühlen. Somit ermöglicht er es dem Menschen, nötigenfalls seine Triebe zu unterdrücken. Damit überträgt die Sprache nicht nur (abstrakte) Informationen. Ihre Entwicklung fördert zugleich auch die Befähigung des Menschen, nach diesen abstrakten Informationen willentlich zu handeln.

 

Man kann daher festhalten, dass die Sprache in zweierlei Hinsicht ein Indikator für hohe Intelligenz und Vernunftbegabung ist. Sofern auch der Bigfoot darüber verfügt, deutet dies auf eines Wesensähnlichkeit zum Menschen hin.Daumen hoch, ein Teil einer einfachen Sprache?

Das „Daumen hoch“ ist nicht erst durch Facebook zu einer der bekanntesten Gesten der Welt geworden. 

Es stellt sich gleichwohl die Frage, ob Sprache zwingend in Lautäußerungen bestehen muss. Ein komplexes System von (Hand-)Zeichen scheint etwa in intellektueller Hinsicht nicht weniger fordernd zu sein.

 

Kunst als Indiz

Eine weitere Eigenart des Menschen besteht in seiner künstlerischen Begabung. Von modernen Menschen wie auch von Neandertalern sind zehntausende Jahre alte Kunstwerke bekannt. Es handelt sich also keineswegs um eine Eigenart des Homo sapiens.

 

Höhlenkunst in Argentinien
Hand-Negative in der Cueva de las Manos in Argentinien. Foto: Diego Tirira CC-BY-SA 2.0

 

Die große Besonderheit der Kunst liegt darin, dass sie keinen Überlebensvorteil mit sich bringt. Sie hat also auch evolutionär betrachtet keinen unmittelbaren Wert und kann somit nicht auf ein rein instinktives Verhalten zurückgeführt werden. Stattdessen spricht das Vorhandensein von Kunstwerken für ein symbolisches Denken ihres Schöpfers.

 

Dieses symbolische Denken ist ganz klar eine Eigenschaft des modernen Menschen. Dass auch der Neandertaler hierzu in der Lage war, galt lange Zeit als unwahrscheinlich. Der Fund einer etwa 65.000 Jahre alten Höhlenmalerei aus Spanien scheint aber vor wenigen Jahren das Gegenteil bewiesen zu haben. Aus dieser Zeit sind nämlich keinerlei Fossilien des Homo sapiens, wohl aber Fossilien des Neandertalers nachgewiesen. Solange keine ähnlich alten Fossilien des Homo sapiens gefunden werden, muss man die Malereien zwangsläufig dem Neandertaler zuordnen.

 

Höhlenmalerei: stilisiertes Pferd
Dieses stilisierte Pferd wurde nach heutigen Erkenntnissen von Neandertalern gemalt. Cueva La Pasiega, Spanien. Foto: Gobierno de Cantabria CC-BY-SA 3.0

 

Kunstbegabung macht den modernen Menschen also nicht einzigartig, ist aber zugleich ein Zeichen für hohe Intelligenz. Im Umkehrschluss lässt sich sagen: Wenn ein Wesen in der Lage ist, Kunst herzustellen, ist es dem modernen Menschen näher, als einem bloßen Tier.

 

Es gilt also herauszufinden, ob der Bigfoot seine Umwelt künstlerisch verändert. Dabei ist aber zu beachten, dass die Kunstwerke nicht unbedingt auffällig sein müssen. Beispielsweise kann bereits eine mit Farben beschmierte Muschel- oder Schneckenschale als Kunstwerk gelten.

 

 

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Neandertal: Die Geschichte geht weiter

Im Sommer 1997 führten die Archäologen Dr. Ralf W. Schmitz und Dr. Jürgen Thissen vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege am Ufer der Düssel Sondagen durch mit dem Ziel, den Aushub der kleinen Feldhofer Grotte – jener Höhle, in der 1856 der Neandertaler entdeckt worden war – zu lokalisieren. Gestützt auf altes Kartenmaterial und die Ergebnisse von Sondagen aus dem Jahre 1984 gelang ihnen eine detektivische Glanzleistung.

Etwa 50 Meter von der alten Untersuchungsstelle entfernt konnten sie Reste lehmiger Höhlenfüllungen mit Besiedlungsspuren des eiszeitlichen Menschen entdecken. Dieser Aushub war von Steinbrucharbeitern 1856 vor der Sprengung der Kalkfelsen aus den Höhlen herausgeschaufelt und am Düsselufer aufgehäuft worden. Sprengschutt überdeckte die Abraumhaufen und hat sie so vor der endgültigen Zerstörung bewahrt. Neben Steinwerkzeugen und Faunenresten fanden die Ausgräber darin auch zahlreiche Fragmente von Menschenknochen. War die Wiederentdeckung der Fundstätte bereits eine Sensation, so erschien ein weiterer Fund geradezu unglaublich!

 

Neandertal: Die Geschichte geht weiter ist 2002 im Spektrum Akademischer Verlag erschienen und hat 346 Seiten. Es ist ein wissenschaftlicher Bericht, der sich mehr als spannender Krimi liest…

 

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Bestattungskultur als Alleinstellungsmerkmal des Menschen

Eng mit dem symbolischen, in diesem Fall vielleicht gar spirituellen, Denken verbunden ist auch die Bestattungskultur des Menschen. Es existiert kein Volk, das nicht irgendwelche Riten an seinen Toten durchführt. Deren Komplexität ist dabei nicht wesentlich, wenn auch ein Pharaonengrab prächtiger ist, als ein Erdloch ohne Grabstein.

Viel wichtiger ist Eines: Es bringt den Überlebenden objektiv betrachtet keinen Vorteil, ihre Toten zu bestatten. Sicherlich, nicht in der Nähe von Toten der eigenen Art sein zu wollen, bringt einen Überlebensvorteil. So wird die Übertragung von Krankheitserregern unwahrscheinlich. Das erklärt aber nicht, warum Menschen etwa den Aufwand betreiben, ein Grab auszuheben Die Leiche an einem abgelegenen Ort zu entsorgen, wäre schließlich viel einfacher und energieeffizienter.

 

Ob das nun durch eine bloße, über den Tod hinausgehende, Zuneigung oder durch den Glauben an ein Leben nach dem Tod begründet ist – Jedenfalls spricht die Bestattungskultur für die Befähigung, abstrakte Werte zu verstehen. Diese Befähigung, abstrakten Werten und Normen zu folgen, ist wiederum auch für das Verständnis von Recht Voraussetzung.

Auch diese Form des symbolischen Denkens wollte man dem Neandertaler lange Zeit über absprechen. Inzwischen kam es aber zu einer Neubewertung paläontologischer Funde. Aus diesen geht hervor, dass auch der Neandertaler aller Wahrscheinlichkeit nach seine Toten bestattete.

Indizien dafür gibt es einige: So sind etliche der Knochenfunde weder verwittert, noch abgenagt. Die Überreste wurden folglich recht bald nach dem Tod von Erde bedeckt, sodass sie nicht Aasfressern oder der Witterung zum Opfer fielen. Auch scheinen die Gruben, in denen die Überreste aufgefunden wurden, menschgemacht zu sein.

 

Neandertaler-Begräbnis Kebara 2
Neandertaler-Begräbnis in Kebara (Israel); Abguss im NHM London. Foto: Emoke Denez, CC-BY-SA 4.0

Sollten sich also Bigfoot-Gräber finden, spricht auch das für eine Begabung des Bigfoot zu Kultur und Vernunft. Wenn diese Gräber nicht (auffällig) markiert sind, ist das natürlich schwierig. Es bleibt fast nur ein Zufallsfund als Möglichkeit. Vielleicht kann auch ein Hominologe ein Bestattungsritual beobachten, was in Anbetracht der zurückgezogenen Lebensweise des Bigfoot aber eher unwahrscheinlich wirkt.

 

Im Übrigen könnten im Zusammenhang mit Bigfoot-Gräbern ungeahnte rechtliche Konsequenzen entstehen, wenn der Hominid wirklich als Mensch anerkannt werden sollte. Das gilt jedenfalls, sofern sich diese Gräber auf US-amerikanischem Boden befinden. Dieses Thema wird allerdings an späterer Stelle in einem eigenen Abschnitt behandelt werden.


Der erste Teil des Beitrages „Hat ein Bigfoot Rechte“ erschien am 2. März diesen Jahres.

Der zweite Teil des Beitrages „Hat ein Bigfoot Rechte“ erschien am 16. März diesen Jahres.

Der vierte Teil des Beitrages wird am 13. April erscheinen.

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