Hat ein Bigfoot Rechte?

Lesedauer: etwa 15 Minuten
image_pdfimage_print

Bigfoot und die Menschenrechte – Ein philosophisches Was-Wäre-Wenn-Szenario

 

Vorspiel: Mord an der (irdischen) Dritten Art

Nun endlich war dieser harmlose ältere Herr bereit, zu gestehen: Er hatte einen Mord begangen, oder vielleicht auch nur Notwehr. Darauf wollte er aber nicht bestehen, war sich selbst nicht sicher. Jedenfalls hatte er getötet und er selbst sah diese Handlung offensichtlich als Unrecht an.

 

Jetzt, 1970, wollte H. endlich reinen Tisch machen:

 

1960 war es gewesen. Ein Jagdausflug hätte es sein sollen, den Frank H. unternehmen wollte. In Minnesota streifte er durch die winterliche Landschaft, um Hirsche zu schießen. Gerade war er einem angeschossenen Exemplar auf der Spur.

 

Dann waren da diese haarigen Dinger auf der Lichtung, wie Affen, aber größer, unheimlicher. Einer sprang auf ihn zu. Frank H. schoss, das Wesen fiel, zwei weitere flohen. Dann floh auch der Jäger.

 

Doch er kehrte zum Tatort zurück; konnte sich nicht erklären, was er getötet hatte. Er fand den Körper. Er sah zu tierisch aus, um menschlich zu sein, aber auch zu menschlich, um tierisch zu sein. War das Etwas ein besonders seltsamer, extrem behaarter Mann? Oder war es etwas völlig Anderes, etwas Unvorstellbares? Konnte dieser Körper gar alles auf den Kopf stellen, was die Menschheit über ihre Geschichte zu wissen glaubte?

 

H. sah vor seinem inneren Auge, wie die Behörden ihn verfolgen würden, wie er vielleicht vor Gericht gestellt würde. Er musste die Leiche beseitigen. Er schaffte sie nach Hause, wollte sie später vergraben. Was aber, wenn jemand die Leiche sähe, wie er sie wieder aus seinem Haus schaffte, oder wie er sie transportierte, oder wie er ihr Grab schaufelte? Es ging nicht. Aber er konnte sie nicht ewig in seiner Gefriertruhe aufbewahren. Eigentlich war sie nur ein Zwischenlager für die Leiche, bis im Frühjahr die Böden tauten. Aber er konnte den Körper ja doch nie vergraben, das Risiko war zu hoch.

 

Er entschloss sich Jahre später zur Flucht nach vorne. Nein, damals er war noch nicht bereit, sich zu stellen. Aber er wollte den Körper anders verstecken, als zuvor. „In plain sight“ hatte er sich wohl gedacht – so, dass jedermann die Leiche sehen konnte, aber niemand an Mord dachte. Darum wollte er Schausteller werden.

Darum also wollte Frank Hansen den Minnesota Iceman ausstellen.

 

1969 schloss Hansen seine Show – warum ist ebenso unklar wie der Verbleib des Icemans.

Eigentliche Einleitung

Die Geschichte des Minnesota Iceman wurde bereits an früherer Stelle in einer Artikelserie für das „Netzwerk für Kryptozoologie“ näher ausgeführt. Wer sich unter den Lesern dieses Artikels entweder daran zurückerinnert oder bereits anderweitig mit dem Minnesota Iceman vertraut war, weiß: Dieses angebliche Geständnis war nur eine von vielen Geschichten, die Frank Hansen zu dieser Kreatur erzählte. Die meisten müssen wohl falsch gewesen sein, da sie sich gegenseitig widersprachen.

Vielleicht existierte sogar niemals ein Iceman aus Fleisch und Blut.

 

Patty - Ist Bigfoot menschenähnlich genug für Menschenrechte?
„Patty“, das Wesen im Patterson & Gimlin-Film, 1967 konnte nie falsifiziert werden – Ist es wirklich eine fremde Kreatur?

 

All das ist für das Thema dieses Artikels nicht weiter relevant. Ausnahmsweise kommt es einmal nicht darauf an, wie wahrscheinlich irgendwelche angeblichen Ereignisse waren. Heute soll es um reine Spekulation gehen:

 

Wenn der Minnesota Iceman tatsächlich ein Bigfoot gewesen wäre oder wenn heute jemand einen lebenden bzw. toten Bigfoot vorzeigen könnte – was dann?

 

 

Anzeige

DAS Standardwerk in der Bigfoot-Forschung

Obwohl schon etwas älter ist „Sasquatch – legend meets science“ von Jeff Meldrum das Standardwerk in der Bigfoot-Forschung. Über viele Jahre hat Meldrum Bigfoot-Spuren untersucht. Dabei stellt er von Nahrungslisten über Schrittlängen, Gewichte und Ausscheidungen des Bigfoots alles dar, was man in der klassischen Ökologie eines Wildtieres erwartet.

Auch wenn es auf Englisch geschrieben ist, liest es sich für ein Werk mit wissenschaftlichem Anspruch erfreulich leicht. 150 Illustrationen auf knapp 300 Taschenbuchseiten unterstützen den Leser dabei.

 

Sasquatch: Legend Meets Science ist 2007 bei Forge erschienen und als Taschenbuch sowie in gebundener Form, für den Kindle und als Hörbuch zum Audible-Download erhältlich.

 

Mit dem Kauf über den Link unterstützt ihr den Betrieb dieser Website.

 

 

Ja, es wäre eine wissenschaftliche Sensation. Bigfoot-Forscher lägen sich in den Armen, wo sie doch so lange verlacht wurden. Die Gläubigen würden über die Skeptiker triumphieren. Die Presse würde das alles ausschlachten und tagelang über nichts Anderes mehr berichten. So viel also zu den vorhersehbaren Reaktionen unser aller Zeitgenossen.

 

Welches Geheimnis bergen die Wälder Washingtons?
Welches Geheimnis bergen die Wälder des US-Bundesstaats Washington?

 

Was aber wäre mit dem Bigfoot?

Die große Faszination an dem Kryptid wie auch an Hominiden allgemein liegt sicher nicht zuletzt an ihrer Menschenähnlichkeit. In diesem Artikel soll vorausgesetzt werden, dass die Bigfoot(s) (Bigfeet?) nicht bloß ein Volk von außergewöhnlich stark behaarten Homo sapiens darstellen. Zugleich scheint es aber unangebracht, den Bigfoot als ein Tier unter vielen einzuordnen. Dafür berichten zu viele Zeugen, dass er außergewöhnlich – es gibt kein besseres Wort – menschlich erschien. Auch sein aufrechter Gang würde den Bigfoot, abgesehen vom Menschen, gegenüber sonstigen Affen einzigartig machen.

 

Nun haben wir in unserem hypothetischen Szenario also ein Wesen, das nicht so ganz Mensch, aber auch nicht so ganz Tier ist. Jedenfalls ist nicht auf den ersten Blick offensichtlich, welcher Kategorie der Bigfoot eher zuzuordnen wäre.

 

Das wiederum führt zur Kernfrage dieses Artikels: Sollte ein Bigfoot (Menschen-)Rechte haben? Hätte man Hansen bestrafen sollen – nicht weil er ein bedrohtes Tier getötet hatte, sondern weil dieses Wesen eben mehr war, als bloß ein Tier? Wie lässt sich die Antwort begründen und rechtfertigen – nicht bloß nach einem moralischen Bauchgefühl heraus, sondern auch logisch?

 

Gorilla und menschliche Frau - einigen Affen haben Gerichte Rechte ähnlich der Menschenrechte zugebilligt
Ist der Unterschied wirklich so klein? Oder doch so groß?

 

Mensch (und Bigfoot) im rechtlichen Sinne

Nun stellt sich also die Frage, ob man dem Bigfoot Menschenrechte gewähren sollte. Der Mensch sollte zumindest in der Theorie automatisch über solche Rechte verfügen.

Nun müsste noch festgestellt werden, was so ein Mensch denn eigentlich ist. Recht und somit auch die Menschenrechte sollten schließlich objektiven Kriterien folgen. So ließe sich auch feststellen, ob denn der Bigfoot – seine Existenz stets vorausgesetzt – nicht automatisch den fraglichen Kriterien entsprechen würde.

 

Eugène Delacroix: Die Freiheit führt das Volk - In der französischen Revolution wurde auch für die Menschenrechte gekämpft
Eugène Delacroix: Die Freiheit führt das Volk, es beschreibt einen der vielen Teile der französischen Revolution

 

Ein erster Versuch

„Die Repräsentanten des französischen Volkes, konstituiert in der Nationalversammlung, sind der Ansicht, dass die einzigen Gründe der öffentlichen Übel und der Korruption der Regierung in der Unkenntnis, dem Vergessen oder der Verfälschung der Menschenrechte liegen […]. Damit soll diese Erklärung, ständig allen Mitgliedern der sozialen Gemeinschaft präsentiert, ihnen ohne Unterlass ihre Rechten und Pflichten erläutern. […]

 

 

 

1. Artikel

Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und verbleiben so. Die sozialen Unterschiede können nur mit dem Gemeinwohl begründet sein.“

Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen de 1789, Übers. d. Verf.

 

 

So wurden im Jahr 1789 im damaligen (Noch-)Königreich Frankreich erstmals Rechte kodifiziert, die für alles Menschen gelten sollten.

Ein wirklicher Versuch, den Menschen zu definieren, wurde damals noch nicht unternommen. Das braucht nicht zu verwundern, wo doch in diesen Zeiten die Paläontologie eine geringe und die Kryptozoologie gar keine Rolle spielte. So war es nicht nötig, sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Rechte denn irgendwelche Früh- oder Quasi-Menschen haben sollte.

Menschenrechte sollte jedermann in Anspruch nehmen können, der Teil der französischen Gesellschaft war. Teil der Gesellschaft war wiederum, wer ein Mensch war.

 

Anzeige

On The Trail of Bigfoot: The Discovery

Die 2021 produzierte Doku von Seth Breedlove beschreibt sich als „Größter Durchbruch bei der Suche nach dem Sasquatch.“ Breedlove, David Ellis und Derek Randels machen sich im nördlichen Washington-State auf die Suche nach dem geheimnisvollen Waldbewohner.
Seth Breedlove kann die bekannten oder in der Doku neu festgestellten Fakten sehr glaubwürdig darstellen und jagt nicht mit der Infrarotkamera irgendwelchen Gespenstern im Wald nach.

 

On the Trail of Bigfoot: The Discovery läuft 77 Minuten und ist bei Amazon Prime zu kaufen oder zu leihen.

 

Mit dem Kauf über den Link unterstützt ihr den Betrieb dieser Website.

 

 

Eine modernere Fassung

Seit der französischen Revolution sind etliche Jahre ins Land gezogen. Inzwischen hat sich nicht Frankreich alleine dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. So kam es 1948 schließlich zu einer Erklärung der UNO. Diese „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ wiederum stellt eine Vorlage dar, nach der sich Staaten zur Einhaltung bestimmter Rechte selbst verpflichten.

 

 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948, Art. 1

 

 

Der Mensch soll also vernünftig und gewissenhaft sein. Diese Annahme lässt sich jedenfalls mit einem Adjektiv beschreiben, welches mit dem Buchstaben n beginnt. Es fragt sich nur, ob es „nobel“ oder „naiv“ lauten sollte. Jedenfalls werden hier aber zwei Eigenschaften beschrieben, welche einen brüderlichen Umgang miteinander begründen sollen.

 

Die UN sehen sich heute als Wahrer der Menschenrechte
Heute wachen auch die Vereinten Nationen (mehr oder weniger erfolgreich) über die Einhaltung der Menschenrechte

 

Daraus müsste man eigentlich folgern können, dass derjenige, der „mit Vernunft und Gewissen“ begabt ist, als Mensch zu betrachten ist. Wenn man nun auch dem Bigfoot diese Eigenschaften nachweisen könnte – wäre er dann ein Mensch im Sinne der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“?

 

Diese Schlussfolgerung wäre zweifelhaft. Die edle Natur, die dem Menschen hier unterstellt wird, ist keine Voraussetzung dafür, in den Genuss von Menschenrechten zu kommen. Im 30. und zugleich letzten Artikel der Erklärung ist nämlich zu lesen:

 

 

„Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948, Art. 30

 

 

Diese Auslegungsvorschrift zielt zunächst einmal darauf ab, dass Niemandem die Menschenrechte entzogen werden dürfen. Die Umstände spielen dabei keine Rolle. Es genügt also nicht, einen Menschen für unvernünftig, gewissenlos oder sonstwie unmoralisch zu erklären, damit er seine Menschenrechte verwirkt. Selbst der reueloseste Mörder mit den niedersten Beweggründen hat noch einen Anspruch darauf, als Mensch im Sinne der Erklärung behandelt zu werden.

 

Natürlich verstößt diese starre Auslegung der Menschenrechte gegen das Gerechtigkeitsempfinden zahlloser Menschen. Vielleicht ist diese Gruppe gar in der Mehrheit gegenüber Denjenigen, die etwa das Recht auf Leben für in moralischer Hinsicht bedingungslos halten. Darin liegt aber gerade der Sinn der Erklärung: Sie soll einen objektiven Standard zur Behandlung des Menschen darstellen. Nur so kann ihr Missbrauch vorgebeugt werden.

 

 

 

Wenn der Mensch aber Mensch bleibt, wenn er sich auch in jeder Hinsicht unmoralisch und schädlich benimmt, muss man daraus auch einen Umkehrschluss ziehen: Nur weil ein Wesen „mit Vernunft und Gewissen begabt“ ist, muss es noch lange kein Mensch sein. Der Bigfoot also könnte – zumindest auf den ersten Blick –  in diesem Sinne wohl niemals die Menschenrechte in Anspruch nehmen.

 

Insofern folgt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ derselben Grundannahme wie auch schon die Erklärung von 1789: Der Mensch hat Anspruch auf Rechte – weil er ein Mensch ist. Diese Annahme wird als Tatsache dargestellt. Der Mensch im rechtlichen Sinne ist also stets rein biologisch definiert. Das mag auch daran liegen, dass aktuell gar keine Notwendigkeit besteht, die Menschenrechte auszuweiten – solange sich keine geeigneten Kandidaten finden.

 

Es kann nur einen Menschen geben

Noch deutlicher als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1949 wird das UNESCO-Dokument „Proposal on the biological aspects of race“. Es enthält hauptsächlich Argumente, die rassistische Ansichten und eventuell daraus resultierende Gesetze bekämpfen sollen.

Im Zusammenhang mit der Frage, was denn ein Mensch sein soll, ist dieses international anerkannte Papier allerdings ebenfalls relevant. Darin ist nämlich zu lesen:

 

 

1. Alle heute lebenden Menschen gehören einer einzigen Art, Homo sapiens genannt, an und stammen von einem gemeinsamen Vorfahren ab. […]

 

3. Es herrscht eine große genetische Diversität in allen menschlichen Populationen vor. Reine Rassen – im Sinne genetisch homogener Populationen – [d.h. Unterarten, Anm. d. Verf.] existieren innerhalb der menschlichen Art nicht.“

(Proposal on the biological aspects of race (1964), Übers. d. Verf.)

 

 

Diese Erklärung soll klar dem Schutz des Menschen vor willkürlicher Diskriminierung dienen. Zugleich ist damit aber ausgeschlossen, dass der Bigfoot ein Mensch sein kann. Die einzige Ausnahme könnte darin bestehen, dass er tatsächlich zugleich ein Mensch im biologischen Sinne ist.

 

Folglich hat der Bigfoot in diesem Sinne auch keinen automatischen Anspruch auf Menschenrechte.

 

 

Anzeige

Valley of Apes: Die Suche nach dem Sasquatch in Area X

Wiederkehrende 16- bis 27-Zoll-Fußabdrücke im pazifischen Nordwesten haben viele Amerikaner zu der Annahme veranlasst, dass zurückgezogen lebende, affenähnliche Kreaturen namens Sasquatch die Wälder durchstreifen. Nur wenige haben mehr als einen kurzen Blick auf sie geworfen, und niemand hat sie direkt und langfristig in ihrem natürlichen Lebensraum beobachtet. Bis jetzt.

 

Walter Spink ist kurzsichtig, sozial unbeholfen und anfällig für Unfälle. Er ist auch ein selbsternannter Monsterjäger. Als er und sein sanftmütiger Assistent Matt Preston auf der Suche nach dem Sasquatch in den pazifischen Nordwesten reisen, scheint ihre Chance, ihn zu finden, gleich Null. Aber unerwartet finden sich die Monsterjäger in einer Gruppe von Sasquatches wieder, mit denen sie leben und reisen. Während ihres Aufenthalts bei den Sasquatches lernen Walter und Matt, ob Raupen nach Hühnchen schmecken und wie man einen Silberrücken ärgert, ohne es wirklich zu versuchen. Irgendwie navigieren sie durch die sozialen Fallstricke der Gruppe…

 

Valley of Apes ist am 1. Juni 2022 bei Anomalist Books erschienen. Es liegt als Paperback und fürs Kindle vor.

 

Mit dem Kauf über den Link unterstützt ihr den Betrieb dieser Website.

 

Natürlich könnten ihm diese Rechte trotzdem gewährt werden. Erstens steht dies nicht im Widerspruch zu den Positionen der UN allgemein oder der UNESCO im Speziellen. Schließlich würde dadurch ja kein Mensch gegenüber den übrigen Angehörigen seiner Art schlechter gestellt. Zweitens haben die UN letztlich keine Möglichkeit, die Einhaltung ihrer Erklärungen zu erzwingen – und hätten in diesem Fall wahrscheinlich auch kein Interesse daran.

 

Screenshot aus dem Video
Ist er vernunftbegabt, intelligent, möglicherweise sogar der direkten Kommunikation mit uns fähig – nur nicht willens? Ein Bigfoot kreuzt einen Fluss in Michigan; Aufnahme: Eddie V.

 

Ein Entwurf für Bigfoot-Schutz aus Skamania County (Washington)

Etwas später in diesem Artikel wird weiterverfolgt werden, wie sich denn der Mensch biologisch betrachtet definiert und ob diese Definition wirklich so eindeutig ist. Dabei werden natürlich besonders die Implikationen beachtet, die dies für den Bigfoot und seine potenziellen Rechte haben könnte.

 

Zunächst aber soll ein Recht besprochen werden, über das der Bigfoot bereits verfügt. Mag seine Existenz in der Realität auch nicht erwiesen – kritisch gesprochen vielleicht sogar fragwürdig – sein, existiert doch die Ordinance 69-01 in Skamania County. Diese County, die sich im Deutschen wohl mit einer Mischung aus Regierungsbezirk und Landkreis gleichsetzen ließe, liegt übrigens im US-Bundesstaat Washington.

 

Die Ordinance (Verordnung) 69-01 trat nach ihrem Erlass am 01.04.1969 unverzüglich als Notverordnung in Kraft. Mag man bei diesem Datum auch an einen Aprilscherz denken, ändert dies nicht an der Gültigkeit der Verordnung. Sie wurde erlassen und ist somit juristisch nicht weniger wert, als jede andere Verordnung der County.

 

So kann also auch ein Verstoß gegen diese Verordnung bestraft werden. Namentlich ist es der Verordnung zufolge stets verboten, den Bigfoot zu töten. Wer gegen diese Regelung verstößt, soll mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 USD, einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Kombination daraus belegt werden.

 

Küste Washingtons mit Meer, Felsen, Wald und Treibholz
Noch (?) bleibt die Antwort auf die „große Bigfoot-Frage“ im Nebel verborgen, wie die Pazifikküste in Washington.

 

Die Verordnung wird mit einem gesteigerten Interesse am Bigfoot in dieser Zeit begründet. Dies schließt sowohl wissenschaftliche Nachforschungen als auch Jagdtrips ein. Am Interessantesten ist aber die Begründung, weswegen der Bigfoot gegenüber der sonstigen Fauna besonders geschützt werden soll. So ist zu lesen:

 

 

„IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass Indizien existieren, die die mögliche Existenz eines nachtaktiven Primaten, der entweder als affenartige Kreatur oder als Unterart des Homo sapiens beschrieben wird, andeuten […]

 

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass das Nichtvorhandensein spezifischer Gesetze bezüglich des Erwerbs der Exemplare Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen und anderen tödlichen Geräten begünstigt und eine Gefahr für die Sicherheit und das Wohlbefinden von Menschen, die innerhalb der Grenzen von Skamania County leben oder reisen, wie auch für die Kreaturen selbst darstellen […]“

(Skamania County Ordinance 69-01, Übers. d. Verf.)

 

 

Die Verordnung dient also ausdrücklich nicht nur zum Schutz vor Unfällen, sondern auch zum Schutz des Kryptids. Welche Theorie nun stimmt – d.h., ob es nun menschlich ist, oder nicht – ist dabei nicht weiter relevant.

Es handelt sich also um ein erstes Rechtsdokument, das dem Schutz des Bigfoot dient. Von vollumfänglichen Menschenrechten ist dabei zwar nichts zu lesen. Schließlich ist nicht einmal ein Recht auf körperliche Freiheit für den Bigfoot eindeutig definiert. Zugleich geht die Verordnung aber auch weiter, als etwa Gesetze zum Schutz bedrohter Arten. Sie lässt nämlich keine Ausnahmefälle zu, in denen die Tötung eines Bigfoot genehmigt werden kann.


Dieser Artikel wird mit einer Klärung „Mensch (und Bigfoot) im biologischen Sinne“ in 2 Wochen, am 16. März fortgesetzt. Insgesamt hat dieser Artikel 5 Teile. Mit dem 5. und letzten Teil bieten wir das Literaturverzeichnis zum Download an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert